| « Jane Austen Book Club | Komisch ist, ... » |
Thumbnails und die Suchmaschinen
Ich hab ja schon ein wenig schmunzeln müssen, als ich das erstinstanzliche Urteil (abgedruckt ist Az. 3 O 1108/05 auch in der K&R) zur urheberrechtlichen Haftung der Suchmaschinenbetreiber für Thumbnails des LG Erfurt las. Nun legt das OLG Jena nach (Az. 2 U 319/07) und erklärt die Generierung von Thumbnails für rechtswidrig, eine Durchsetzung des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs sei allerdings rechtsmisbräuchlich i.S.d. § 242 BGB. In Beiden Fällen also ein Ergebnis mit jedoch gravierenden Unterschieden in der Begründung. Das erfurter LG sah in einem Nichtvorliegen technischer Schutzmaßnahmen (robots.txt) eine Einwilligung der Klägerin, das OLG verneinte diese und gelange über dann über den eben beschriebenen Weg zur Klageabweisung.
Die Ansicht des OLG halte ich für nicht vorzugswürdig, weil keineswegs klar ist, unter welchen Gesichtspunkten nun die Suchmaschinenoptimierung eine Rechtsmissbräuchlichkeit und somit Undurchsetzbarkeit der Ansprüche begründet. Gleichsam ist schon der vorherige Schritt, an eine Einwilligung hohe Anforderungen zu stellen zweifelhaft, denn so wird analog zu rechtsmissbräuchlich Abmahnenden ein weiteres Unsicherheitsfeld geschaffen. Ziel wird dann zwar der Suchmaschinenbetreiber und keine Kleinunternehmer, aber vorausschauender wird eine solche Rechtsprechung dadurch nicht. Vielmehr hätte das OLG die Entscheidung der ersten Instanz nutzen können, um die Kriterien für eine Einwilligung zu konkretisieren und keine neuen Problemfelder schaffen müssen.
EDIT: Zu diesem Thema bietet der Law-Podcast auch eine hübsche Audiozusammenfassung. Man darf auf die BGH-Entscheidung gespannt sein.
Trackback-Adresse für diesen Eintrag
Trackback-URL (Rechtsklick und Verknüpfungs-/Link-Adresse kopieren)
